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Bundesrepublik verhängt 1973 den Anwerbestopp für Gastarbeiter

Am 23. November 1973 stoppte die Bundesregierung die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und veränderte damit die Migration aus der Türkei.

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Diese Zusammenfassung wurde von einer KI geschrieben, um den Kontext zu vervollständigen; sie beruht nicht auf einer aktuellen Quelle.

Die Bundesregierung beschloss am 23. November 1973 den Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte. Kurz zuvor hatte die Ölkrise von 1973 die wirtschaftliche Lage unsicherer gemacht.

Seit Ende der 1950er-Jahre hatte die Bundesrepublik für ihre wachsende Industrie Arbeitskräfte aus Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei geholt. Nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen von 1961 kamen Hunderttausende, meist für Arbeit in Fabriken und Bergwerken. Sie wurden „Gastarbeiter“ genannt; ein dauerhafter Aufenthalt war ursprünglich nicht vorgesehen.

Mit dem Stopp endete die Neuanwerbung weitgehend. Viele der bereits Angeworbenen entschieden sich jedoch, in Deutschland zu bleiben, statt zurückzukehren. Ehepartner und Kinder folgten über den Familiennachzug, sodass die Migration weiterging und die türkeistämmige Bevölkerung dauerhaft wuchs. Der Anwerbestopp gilt deshalb als Wendepunkt, dessen Folgen bis heute die Debatten über Integration und gemeinsame Geschichte prägen.

Der Verlauf

Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens · 4 Ereignisse

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Was vor und nach dieser Meldung passiert ist. Noch nicht beschriebene Hintergrund-Ereignisse hat eine KI zusammengefasst.

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